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Rund um die Uhr für Sie als Anforderer erreichbarDeutschland verfügt über ein gut funktionierendes Hilfeleistungssystem, das sich sowohl in der örtlichen Gefahrenabwehr als auch in der Bewältigung von Großschadenslagen bewährt hat. Neben Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist auch das Technische Hilfswerk mit seinen 668 Ortsverbänden ein Teil dieses Systems. Mit der Neustrukturierung seiner Einsatzkomponenten hat das THW seinen Kurs der konsequenten und kontinuierlichen Anpassung an potenzielle Gefährdungslagen fortgesetzt. Sein modulares System ermöglicht es, unter sich ständig verändernden Gefährdungssituationen und Sicherheitslagen, aufgabenorientiert und wirtschaftlich zu reagieren.
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Wenn Sie im Bereich der Gefahrenabwehr oder des Katastrophenschutzes arbeiten und nach einem Schadensereignis auf flexible wie verlässliche Hilfe angewiesen sind, ist das THW der richtige Partner. Es unterhält eine Vielzahl spezialisierter Einheiten, die auch überörtlich beziehungsweise überregional bereitstehen.
An wen wendet man sich?
Wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes heran gezogen werden. Das THW anzufordern, ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie den nächstgelegenen THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle (Tel. 112). Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar - einmal der nächstgelegene THW-Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die überörtlich zuständige THW-Geschäftsstelle.
Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.
Wer führt im Einsatz?
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen.
In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei der Übertragung eines eigenen Einsatzabschnitts an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvergabe in eigener Verantwortung wahrnehmen.
Und die Kosten?
Die Kosten unseres Einsatzes müssen wir - in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der für die Anforderung zuständigen Behörde/Stelle in Rechnung stellen. Diese kann jedoch die Kosten an den Nutznießer der Hilfeleistung weitergeben.



